
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind die Grundlage der geschäftlichen Beziehungen zwischen dem
Monteur des Wasserbetten-Service, im weiteren Verlauf Monteur genannt,
und deren Geschäftspartner, im weiteren Verlauf Kunde genannt.
Die reckertwerkstattmöbel GmbH
ist ausschließlich Initiator und Ideengeber für den Wasserbetten-Service.
Eine Rechtsbeziehung mit der reckertwerkstattmöbel GmbH, Beieringsweg
17, 46325 Borken entsteht aus einem Vertrag zwischen dem Monteur
und dem Kunden nicht.
Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Monteur erbringt individuelle Serviceleistungen deren Inhalt
und Umfang im allgemeinen mit Wasserbetten in Verbindung zu bringen
sind.
Diese Serviceleistungen können u. a.
sein: Wasserbettennotdienst, Reparaturen, Umzugsservice, Pflegeservice,
Montage, Demontage, Montagen für den Fachhandel, Demontage
für den Fachhandel, Sachverständigendienstleistungen
§ 1 Anforderung und Vertragsabschluss
1. Der Kunde besitzt ein Wasserbett und
beauftragt den Monteur mit einer der vorgenannten oder artverwandten
Serviceleistung an seinem Wasserbett.
2. Diese Anforderung durch den Kunden hat schriftlich oder telefonisch
an den jeweiligen für dieses PLZ-Gebiet zuständigen Monteur
zu erfolgen. Der jeweilige zuständige Monteur kann über
die Homepage des Wasserbetten-Service oder telefonisch über
die Telefonnummer 0800/2226655 zugeordnet und beauftragt werden.
Ihren zuständigen Monteur können Sie sich hier anzeigen
lassen. Der Kunde schildert dem Monteur in der Anforderung den Grund
seiner Anforderung.
3. Der Monteur hat sich nach Erhalt einer Anforderung durch den
Kunden unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen
und einen Termin für die Serviceleistung abzustimmen. Dieser
sollte nach Möglichkeit und ohne Verschulden des Monteurs innerhalb
von sieben Tagen nach der Anforderung liegen.
4. An verbindliche Angebote hält sich der Monteur einen Kalendertag.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Angebotszugangs beim Kunden.
5. Der verbindliche Auftrag zwischen dem Monteur und dem Kunden
kommt zustande, wenn der schriftliche Auftrag, vor der eigentlichen
Dienstleistung, unter Anerkennung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“,
vom Kunden unterzeichnet und somit bestätigt wird.
6. Mit der Fertigstellung der Serviceleistung endet der Vertrag.
Eine Servicedienstleistung kann nicht für einen Zeitraum abgeschlossen
werden, der zwölf Kalendermonate überschreitet.
§ 2 Widerrufsrecht
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1. Der Kunde kann seine Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den für den
Kunden zuständigen Monteur. Diesen kann sich der Kunde
unter §1, Abs. 2 anzeigen lassen.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben]. Kann der
Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss der Kunde dem Monteur ggf. Wertersatz leisten.
3. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn
der Monteur mit der Ausführung der Dienstleistung mit
der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst
hat.
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§ 3 Durchführung
1. Der Monteur prüft das Wasserbett
des Kunden zuerst auf den Ist-Zustand und vermerkt diesen in seinen
Auftragsunterlagen.
2. Sollte der Monteur einen Schadensfall feststellen, wird er diesen
Schaden nach seinen Kenntnissen beheben und das Wasserbett in den
Zustand versetzen, damit der ursprüngliche Verwendungszweck
wieder hergestellt ist.
3. Sollte ein berechtigter Gewährleistungsfall vorliegen, ist
der Fachhändler, von dem der Kunde das Wasserbett erworben
hat, erster Ansprechpartner für den Kunden und Schuldner von
Gewährleistungsansprüchen. Die Anforderung des Monteurs
soll in solchen Fällen erst nach Rücksprache mit dem Fachhändler
erfolgen. Die entstandenen Kosten des Monteurs werden in jedem Fall
dem Kunden in Rechnung gestellt und sind sofort bar zu zahlen.
4. Sollte der in § 3, Abs. 3 genannte Fachhändler nicht
mehr existieren, kann der Monteur diesen Gewährleistungsfall
nach vorheriger Absprach mit dem Kunden und dem Hersteller der Ware
abwickeln. Auch in diesem Fall werden die entstandenen Kosten dem
Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, ein Dritter hat sich zur
Kostenübernahme gegenüber dem Monteur bereit erklärt.
5. Sollte es sich bei der Anforderung um eine Montage, Demontage
oder Umzug für einen Kunden handeln, erfolgen die Anforderung
der Serviceleistung nach § 1, Abs. 1 ff.
6. Die Serviceleistung wird vom Monteur unter Einhaltung der bekannten,
in Schulungen vermittelten, Arbeitsabläufe durchgeführt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die vom Monteur berechneten
Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen
sich unfrei ab Firmensitz des Monteurs zzgl. An-/ Abfahrt und Transportkosten.
Die Preise für die An-/ Abfahrt und Transportkosten werden
nach Aufwand berechnet und sind beim zuständigen Monteur zu
erfragen.
2. Die Zahlung von Rechnungsbeträgen erfolgt, soweit bei der
Auftragsannahme keine andere Vereinbarung getroffen, in bar.
3. Die Lieferverpflichtung einer Dienstleistung durch den Monteur
setzt die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden voraus. Sollte
nach eingegangener Verpflichtung in der Person des Kunden oder seinen
Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung eintreten,
so wird der Kaufpreis für alle bereits gelieferten Waren und
Dienstleistungen, einerlei aus welchen Abschluß, sofort fällig.
Die noch nicht bezahlte Ware oder Dienstleistung kann vom Kunde
zurückgerufen werden, für weitere Lieferungen kann er
Vorauskasse verlangen.
4. Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich Verzugszinsen fällig,
der Zinssatz beträgt 8 % Punkte über dem Basiszinssatz;
wenn der Kunde Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 5 % Punkte
über dem Basiszinssatz.
5. Für den Fall einer teilweisen oder vollständigen Vertragskündigung
durch den Kunden ohne wichtigen Grund kann der Monteur die Rechte
aus § 649 Satz 2 BGB oder eine Pauschale in Höhe von 10%
des gekündigten Auftragswertes geltend machen, wobei der Kunde
berechtigt ist, den Beweis eines geringeren Schadens zu führen.
6. Durch die Nutzung der kostenlosen Hotline 0800/2226655 entstehen
dem Kunden keine Kosten. Bei einer Anfrage, Anforderung oder Auftragserteilung
per Fax, Telefon oder das Internet entstehen dem Kunden ausschließlich
seine Ihm bekannten Verbindungskosten durch das Kommunikationsunternehmen,
bei dem der Kunde angemeldet ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Der Monteur behält sich das Eigentum
an von ihm gelieferten Gegenständen vor, bis sämtliche
Forderungen des Monteurs gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus
der Geschäftsverbindung beglichen sind.
§ 6 Mängelhaftung des Monteurs
1. Ist die Leistung des Monteurs mangelhaft,
liefert der Monteur, sofern er den Mangel zu vertreten hat, nach
seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig. Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung hat
der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Der Kunde, sofern er kein Verbraucher ist, muss dem Monteur offensichtliche
Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Transportschäden
werden nur innerhalb von drei Tagen nach der Leistung anerkannt.
§ 7 Haftung für Schadenersatz
1. Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher
Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung die der Monteur
oder einer seiner Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen
zu vertreten haben, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; es
sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Pflichten
oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
2. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Pflichten durch den Monteur oder einen seiner Erfüllungsgehilfen
übersteigt der vom Monteur zu gewährende Schadensersatz
jedoch nicht den Verlust, den er bei Vertragsabschluß als
mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder
unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder
kennen musste, hätte voraussehen müssen.
3. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Monteurs
oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§ 8 Urheberschutz
1. Der Kunde nimmt Kenntnis, daß alle
Rechte an Know How, Entwurf und Konzept des „Wasserbetten-Service“
bei der reckertwerkstattmöbel GmbH, Beieringsweg 17, 46325
Borken liegen und auch dort verbleiben.
2. Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt das Konzept der reckertwerkstattmöbel
GmbH in eigenem Namen oder durch Dritte zum Zwecks der Weiterveräußerung
verwenden oder anbieten, so muss der Kunde für jeden Verstoß
eine Schadensersatzleistung von 5.000, - € an die reckertwerkstattmöbel
GmbH zahlen.
3. Die reckertwerkstattmöbel GmbH untersagt jedem, ohne ausdrückliche
schriftliche Einverständniserklärung der reckertwerkstattmöbel
GmbH, auf seiner Homepage oder sonstiger Internetpräsenz, die
Verlinkung mit der Homepage des Wasserbetten-Service.
4. Desweiteren darf das Logo des Wasserbetten-Service ohne ausdrückliche,
vorherige und schriftliche Genehmigung der reckertwerkstattmöbel
GmbH nicht verwendet werden.
§ 9 Anzuwendendes Recht
1. Für die vertraglichen Beziehungen
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Monteurs.
3. Gerichtstand für beide Seiten ist der Geschäftssitz
des Monteurs.
4. Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nichtig
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Für nichtige Bestimmungen gilt eine zulässige,
ihrem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst entsprechende
Regelung.
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